Allgemeine Lieferbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Lieferbedingungen
Artikel 4. Lieferung und Ausführung
Artikel 8. Haftung und Entschädigung
Artikel 9. Verzicht auf Rechte
Artikel 11. Kündigung durch Fodor
Artikel 12. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Artikel 13. Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Lieferbedingungen
- Diese Allgemeinen Lieferbedingungen („ Allgemeine Lieferbedingungen “) gelten für alle von Fodor BV („ Fodor “) abgegebenen Kostenvoranschläge und Angebote sowie für jede Annahme von Bestellungen des Käufers durch Fodor und sind Bestandteil dieser („ Käufer “) und alle Vereinbarungen („ Vereinbarungen “) bezüglich des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen („ Produkten “) durch Fodor.
- Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausdrücklich auch für Produktangebote von Fodor – sowie für aufgegebene Bestellungen oder abgeschlossene Verträge – über eine von Dritten verwaltete Website oder digitale Umgebung zum Anbieten von Produkten („ Plattform “).
- Eine Bezugnahme des Käufers auf andere (Allgemeine) Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf deren Geltung. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird von Fodor ausdrücklich abgelehnt.
- Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit sie von Fodor schriftlich bestätigt wurden und dann nur für die jeweilige Vereinbarung. Fodor behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Lieferbedingungen zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach Bekanntgabe durch Fodor in Kraft. Wenn der Käufer mit der Änderung nicht einverstanden sein möchte, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach der in diesem Artikel genannten Mitteilung ohne Anspruch auf Schadensersatz zu kündigen.
- Fodor hat seinen Sitz am Vareseweg 44 3047AV in Rotterdam und ist im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 82740739 eingetragen. Fodor ist unter der E-Mail-Adresse info@fodor.nl und unter der Telefonnummer +31 10 262 4803 erreichbar.
Artikel 2. Angebot
- Ein Angebot oder (Preis-)Kostenvoranschlag von Fodor ist nicht bindend und dient lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Käufer. Sofern nicht anders angegeben, verfallen alle Angebote und Kostenvoranschläge von Fodor automatisch 30 Tage nach der Veröffentlichung des Angebots oder (Preis-)Kostenvoranschlags.
- Ein Vertrag zwischen Käufer und Fodor kommt nur zustande, wenn und soweit Fodor eine Bestellung des Käufers annimmt oder Fodor eine Bestellung ausführt. Fodor hat das Recht, Bestellungen oder Aufträge nicht oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass die Lieferung per Nachnahme oder gegen Vorkasse erfolgt.
Artikel 3. Preise
- Die in Angeboten, (Preis-)Offerten oder Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich inklusive (Umsatz-)Steuer und anderen staatlichen Abgaben und beinhalten die üblichen Fracht- und Verpackungskosten, sofern nicht anders angegeben.
- Fodor ist berechtigt, einen Betrag für Versand- und Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, wenn die Bestellung nach Ansicht von Fodor einen geringen Wert hat. Die Kosten für die Lieferung per Nachnahme trägt stets der Käufer. Fodor behält sich das Recht vor, die Kosten für eine vom Käufer vorgeschriebene Sonderverpackung oder Verpackung in Rechnung zu stellen.
- Fodor ist jederzeit berechtigt, den mit dem Käufer vereinbarten Preis anzupassen. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn es innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss zu einer Preiserhöhung kommt.
Artikel 4. Lieferung und Ausführung
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bestimmt Fodor die Art des Versands. Die Gefahr der Produkte geht auf den Käufer über, wenn die Produkte an der von ihm angegebenen Adresse zur Entgegennahme vorgelegt werden. Wenn der Käufer eine bestimmte Versandart gewünscht hat, trägt der Käufer das Risiko für die Produkte ab dem Zeitpunkt, an dem die Produkte zum Transport verladen werden.
- Fodor behält sich das Recht vor, bestellte Produkte in Teillieferungen zu liefern und in Rechnung zu stellen.
- Vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte. Wenn keine Lieferzeit angegeben ist, liefert Fodor zügig. Eine Überschreitung der Lieferzeit oder der erwarteten Reparaturzeit, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung zu erhalten. Wenn der Käufer die von Fodor zu liefernden Produkte nicht annimmt, werden die Produkte auf seine Kosten und Gefahr gelagert. Wenn der Käufer die Produkte nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt hat, hat Fodor das Recht, die Produkte an Dritte zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für etwaige Verluste haftbar zu machen. Der ursprüngliche Käufer ist jederzeit verpflichtet, die Kosten für die oben genannte Lagerung sowie die (zusätzlichen) Versand- und Verwaltungskosten zu erstatten, die Fodor entstanden sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte nach Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Etwaige Mengen- oder Qualitätsabweichungen muss der Käufer Fodor innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich melden; andernfalls erlischt jeglicher Anspruch des Käufers gegenüber Fodor. Bei fehlender oder nicht bestellter Ware muss der Käufer der hier genannten Mitteilung die Packliste beifügen.
- Die Rücksendung der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Fodor akzeptiert zurückgegebene Produkte nur, wenn und soweit sie der Rückgabe vorab schriftlich zugestimmt hat und die Produkte in der Originalverpackung und in dem Zustand, in dem Fodor geliefert oder angeboten hat, an die von Fodor angegebene Adresse geliefert werden diese Produkte an den Käufer. Reklamationen bezüglich Produkten, die zu einer Teillieferung gehören, haben keinen Einfluss auf frühere und nachfolgende Teillieferungen, die Teil derselben Bestellung sind.
- Eine etwaige Gutschrift für Rücksendungen basiert auf dem dem Käufer in Rechnung gestellten Kaufpreis.
Artikel 5. Eigentumsvorbehalt
- Fodor behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Produkten vor. Das Eigentum an den Produkten geht nur dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit Fodor geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat:
- die Gegenleistung(en) in Bezug auf die von Fodor gelieferten Waren
oder zu liefernde Produkte; Und
- jegliche Ansprüche von Fodor gegen den Käufer wegen Nichterfüllung
Einhaltung der mit Fodor geschlossenen Vereinbarung(en) durch den Käufer.
- Die von Fodor gelieferten Produkte, die gemäß Artikel 1 dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen nur im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Käufers weiterverkauft werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferten Produkte zu ändern, zu verpfänden oder mit anderen Rechten zu belasten. Sollten Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Fodor unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
- Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Produkte als von Fodor gelieferte Produkte erkennbar bleiben. Die auf den von Fodor gelieferten Produkten einschließlich der Verpackung angebrachten Marken sowie Typen- oder Identifikationsnummern oder Markierungen dürfen nicht entfernt, beschädigt oder verändert werden.
- Der Käufer muss Fodor jederzeit freien Zugang zu dem Ort gewähren, an dem der Käufer die von Fodor gelieferten Produkte gelagert hat. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Fodor nicht nachkommt oder Fodor befürchtet, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen wird, ist der Käufer verpflichtet, die Produkte auf erste Aufforderung von Fodor auf eigene Kosten zurückzusenden und alles bereitzustellen Zusammenarbeit mit Fodor, um Fodor bei der Rückholung seiner Produkte zu unterstützen.
- Auf erstes Anfordern von Fodor verpflichtet sich der Käufer, alle Forderungen gegenüber Dritten, die sich aus der Lieferung von Produkten, die dem Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 1 unterliegen , an diese Dritten ergeben, an Fodor abzutreten oder bei Fodor ein Pfandrecht daran zu begründen Anfrage zu stellen und dann alle hierfür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Eventuell damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und diese gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Der Käufer muss die Versicherungspolice auf erstes Verlangen von Fodor zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen. Der Käufer ist verpflichtet, alle Ansprüche des Käufers gegenüber Versicherern in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an Fodor abzutreten oder sie auf erstes Verlangen von Fodor gemäß den Bestimmungen von Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs an Fodor zu verpfänden .
Artikel 6. Zahlung
- Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, muss die Zahlung für gelieferte Produkte auf das Bankkonto von Fodor zugunsten von Fodor erfolgen, wie von Fodor auf der Rechnung angegeben oder dem Käufer auf andere Weise mitgeteilt.
- Die Zahlung muss innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ohne Anspruch auf Skonto, Aufschub (gilt nicht für Verbraucher) oder Ausgleich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, und schuldet ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von zwei (2) Prozent pro Monat. Der Käufer hat außerdem alle außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu erstatten, die Fodor entstehen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen grundsätzlich zehn (10) Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 250 Euro. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Fodor auf Kosten- und Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
- Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 2 ist der Verbraucher, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, nach Inverzugsetzung zur Zahlung gesetzlicher Zinsen verpflichtet, wobei eine Frist von 14 Tagen gilt, um seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachzukommen, und Fodor einen Anspruch darauf hat ist es, die ihm entstehenden außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
- Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen stets zunächst der Begleichung etwaiger Forderungen von Fodor gegenüber dem Käufer, für die Fodor keinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat, dann der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und schließlich der Begleichung aller fälligen und zahlbaren Rechnungen über einen längeren Zeitraum ausstehend sind, eine und andere Dinge, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine bestimmte Forderung oder Rechnung bezieht.
Artikel 7. Garantie
- Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 9 . und unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieses Artikels garantiert Fodor, dass die von ihr gelieferten Produkte 12 Monate nach der Lieferung die für den vereinbarten Gebrauch erforderlichen Eigenschaften aufweisen. Diese Garantie gilt nur für Mängel am gelieferten Produkt, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren und der Käufer nachweist, dass diese ausschließlich oder überwiegend als direkte Folge von Konstruktions- oder Materialfehlern entstanden sind. Geringe Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Größe oder Ausführung, die handelsüblich oder technisch nicht vermeidbar sind, stellen keinen Mangel dar. Von der Garantie ausgeschlossen sind normaler Verschleiß oder Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch der Produkte zurückzuführen sind. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
- Fodor hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, Produkte im Rahmen der Garantie gegen Gutschrift des Kaufpreises an den Käufer zu reparieren, zu ersetzen oder zurückzunehmen. Alle Kosten, die über eine einfache Reparatur oder einen Ersatz hinausgehen, wie beispielsweise (aber nicht beschränkt auf) Transportkosten, Versandkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie die Kosten der (De-)Montage, trägt der Käufer. Im Rahmen der Garantie ersetzte Produkte oder Teile werden oder bleiben Eigentum von Fodor. Für reparierte oder ersetzte Produkte wird keine Garantie übernommen.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, deckt die Garantie keine Mängel ab, die entstehen oder ganz oder teilweise darauf zurückzuführen sind:
- Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen;
- unvorsichtiger Gebrauch;
- normale Abnutzung;
durch Dritte, einschließlich des Käufers, durchgeführt werden;
- Verwendung für andere Zwecke als den normalen Gebrauch;
- Einsatz in aggressiver Umgebung oder extremer Belastung
Umstände;
- Batterieentladung;
- Schäden an der Außenseite.
- Der Käufer kann keinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen, wenn der Typ oder die Seriennummer eines Produkts entfernt oder geändert wurde, wenn der Käufer Fodor nicht ausreichend Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben, oder wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Fodor geschlossenen Vertrag nicht nachkommt.
- Der Käufer muss Fodor Beschwerden im Zusammenhang mit Mängeln innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem der Käufer die Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich mitteilen, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch des Käufers gegenüber Fodor in Bezug auf diese Mängel.
- Die Nichteinhaltung jeglicher Gewährleistungsverpflichtungen entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber Fodor im Rahmen der Vereinbarung.
Artikel 8. Haftung und Entschädigung
- Die Haftung von Fodor beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 7 genannten Gewährleistungspflichten .
- Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes kann die Haftung von Fodor für Schäden nur im Falle eines zurechenbaren Mangels entstehen, mit dem Fodor nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug ist, oder im Falle eines vorsätzlichen rechtswidrigen Verhaltens von Fodor.
- Die gesamte und kumulierte Haftung von Fodor ist in jedem Fall auf einen Betrag in Höhe von zehn Prozent (10 %) der vom Käufer zuletzt bezahlten Rechnung begrenzt, mit einem Höchstbetrag von 5.000 EUR. Unbeschadet der vorstehenden Beschränkungen ist die Haftung von Fodor für Schäden in jedem Fall auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt. Die Haftung von Fodor für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Schäden aufgrund von Umsatzeinbußen, entgangenem Gewinn, entgangenen Ersparnissen, vermindertem Firmenwert und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation, ist vollständig ausgeschlossen.
- Die in diesem Artikel 8 enthaltenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
- Ansprüche des Käufers verjähren spätestens in einem Jahr nach ihrer Entstehung, bei Verbrauchern jedoch in jedem Fall nach einem Jahr nach ihrer Entstehung.
- Der Käufer muss Fodor von allen Schäden entschädigen und schadlos halten, die Fodor entstehen könnten, sowie von allen Ansprüchen, die ein Dritter im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung gegen Fodor geltend machen könnte. Dieser Artikel 6 gilt nicht für Verbraucher.
- Der Käufer muss Fodor von allen Schäden entschädigen und schadlos halten, die Fodor entstehen könnten, sowie von allen Ansprüchen, die gegen Fodor aufgrund der Produkthaftung gemäß Artikel 6:185 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend gemacht werden könnten.
Artikel 9. Verzicht auf Rechte
- Wenn der Käufer im Rahmen eines Garantieanspruchs ein Produkt geliefert hat und das betreffende Produkt nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem ihm das gelieferte Produkt oder ein Ersatzprodukt (wieder) zur Verfügung steht, abgeholt hat oder er sich geweigert hat, die Nachnahmekosten zu bezahlen und die Produkte ihm daher nicht geliefert wurden, wird davon ausgegangen, dass er zugunsten von Fodor auf das Produkt verzichtet hat und er stellt Fodor von allen diesbezüglichen Ansprüchen (von Dritten) frei, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er daran gehindert ist aufgrund eines Mangels, der nicht von ihm zu vertreten ist, darin besteht, das Produkt abzuholen oder anzunehmen.
Artikel 10. Höhere Gewalt
- Im Falle höherer Gewalt hat Fodor das Recht, die Vertragserfüllung für die Dauer der Situation, in der die höhere Gewalt andauert, auszusetzen oder, wenn die höhere Gewalt einen Monat gedauert hat, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen teilweise ohne gerichtliche Intervention mit Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Betrags, ohne dass Fodor zu einer Entschädigung verpflichtet ist.
- Zusätzlich zu den Bestimmungen des Gesetzes und der Rechtsprechung wird in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen als höhere Gewalt von Fodor alle äußeren Ursachen definiert, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar sind oder nicht, einschließlich: Streik, Feuer, Zerstörung von Produkten während des Transports, Wasserschäden, staatliche Maßnahmen, Verzögerungen beim Versand ins Ausland, Krieg, Mobilisierung, Transportbarriere, Importbarriere, Exportbarriere, Ausfall von Lieferanten sowie alle Umstände, die Fodor an der normalen Führung seines Geschäfts hindern.
Artikel 11. Kündigung durch Fodor
- Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Fodor nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, oder im Falle einer (vorläufigen) Zahlungseinstellung, eines Konkurses, einer Schließung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers oder einer rechtlichen Fusion des Käufers oder im Falle einer wesentlichen Änderung der Kontrolle des Käufers ist Fodor berechtigt, alle mit dem Käufer geschlossenen Verträge (ob durch Auflösung oder nicht) ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ihre Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen , ohne dass dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Das Vorstehende berührt nicht die anderen Rechte von Fodor gemäß dem Gesetz oder der Vereinbarung.
- Wenn ein in Artikel 1 genanntes Ereignis eintritt , werden alle Forderungen von Fodor gegenüber dem Käufer sofort und vollständig fällig und Fodor ist berechtigt, die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen.
- Dem Käufer ist es nicht gestattet, einen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder ihn ganz oder teilweise zu annullieren oder eine Änderung desselben aufgrund eines Irrtums zu verlangen. Dem Käufer ist es nicht gestattet, den Vertrag ohne einen zurechenbaren Verzug von Fodor zu kündigen, der sich nach vorheriger Inverzugsetzung durch den Kunden in Verzug befindet. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nicht für Verbraucher.
Artikel 12. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
- Dieser Artikel 12 gilt nur für Käufer, die eine natürliche Person sind, die nicht zu Zwecken handelt, die mit der Ausübung einer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen („ Verbraucher “).
- Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen („ Bedenkzeit “) ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Die Bedenkzeit beginnt am Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher im Voraus benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat oder:
- wenn der Verbraucher mehrere Produkte in derselben Bestellung bestellt hat: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. Fodor kann eine Bestellung für mehrere Produkte mit unterschiedlichen Lieferzeiten ablehnen;
-
wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: der Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat.
- Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und seine Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um die Art, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts festzustellen. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Verbraucher das Produkt nur wie in einem Geschäft behandeln und prüfen darf. Das Produkt darf vom Verbraucher nicht verwendet werden. Das Produkt darf nicht beschädigt sein und muss in der Originalverpackung sein.
- Der Verbraucher haftet nur für die Wertminderung des Produkts, die auf einen Umgang mit dem Produkt zurückzuführen ist, der über die in Artikel 4 zulässigen Grenzen hinausgeht .
- Möchte der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, muss er Fodor dies innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere unmissverständliche Weise mitteilen. Das Musterformular kann von der Website [www.fodor.nl/retourvorm] heruntergeladen werden.
- Der Verbraucher muss das Produkt so bald wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der in Artikel 6 genannten Mitteilung , mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör zurücksenden, sofern dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung sowie in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Bedingungen Anweisungen von Fodor. Das Risiko und die Beweislast für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
- Der Verbraucher trägt die direkten Kosten der Rücksendung des Produkts.
- Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, werden alle Zusatzvereinbarungen von Rechts wegen aufgelöst.
- Fodor erstattet alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen, einschließlich etwaiger Versandkosten, die bei der Bestellung des gekauften Produkts gezahlt wurden, unverzüglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher ihn über den Widerruf informiert. Fodor ist berechtigt, mit der Rückerstattung zu warten, bis Fodor das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgegeben hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Wenn sich der Verbraucher für eine teurere Lieferart als die günstigste Standardlieferung entschieden hat, muss Fodor die Mehrkosten für die teurere Lieferart nicht erstatten.
- Fodor verwendet dieselbe Zahlungsmethode, die der Verbraucher für die Rückerstattung verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückerstattung ist für den Verbraucher kostenfrei.
Artikel 13. Verarbeitung personenbezogener Daten
- Der Käufer erklärt, dass ihm bekannt ist und er damit einverstanden ist, dass seine Adressdaten, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer in jedem Fall zur Vertragsabwicklung und für andere Zwecke, für die der Käufer seine Einwilligung erteilt hat, verarbeitet werden. Fodor ist berechtigt, die Daten des Käufers zu nutzen, soweit dies im Rahmen der Vertragsabwicklung und -durchführung nützlich ist oder der Käufer der Nutzung der Daten zugestimmt hat.
Artikel 14. Teilungültigkeit
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung sind der Käufer und Fodor an eine möglichst ähnliche Bestimmung gebunden, die nicht annulliert werden kann.
Artikel 15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Für alle Verträge zwischen Fodor und dem Käufer und alle Streitigkeiten, die sich daraus oder im Zusammenhang mit diesen ergeben können, einschließlich Streitigkeiten bezüglich des Zustandekommens dieser Verträge, gilt niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten zwischen Fodor und dem Käufer werden ausschließlich vom Gericht in Rotterdam entschieden, unbeschadet des Rechts von Fodor, den Streit dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen. Verbraucher können innerhalb eines Monats, nachdem Fodor sich auf diesen Absatz berufen hat, das Gericht wählen, das zuständig wäre, wenn dieser Absatz nicht vereinbart worden wäre.
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