Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Allgemeine Lieferbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Lieferbedingungen
Artikel 4. Lieferung und Ausführung
Artikel 8. Haftung und Freistellung
Artikel 11. Beendigung durch Fodor
Artikel 12. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Artikel 13. Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Lieferbedingungen
- Diese allgemeinen Lieferbedingungen („Allgemeine Lieferbedingungen“) gelten für alle von Fodor B.V. („Fodor“) abgegebenen Kostenvoranschläge und Angebote, für jede Annahme von durch den Käufer („Käufer“) aufgegebenen Bestellungen durch Fodor sowie für alle Verträge („Verträge“) über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen („Produkte“) durch Fodor und sind Bestandteil derselben.
- Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ausdrücklich auch für Angebote von Produkten durch Fodor - und für aufgegebene Bestellungen oder zustande kommende Verträge - über eine Website oder digitale Umgebung zum Anbieten von Produkten („Plattform“), die von Dritten verwaltet wird.
- Ein Verweis des Käufers auf andere (allgemeine) Bedingungen führt nicht zu deren Anwendbarkeit. Die Anwendbarkeit jeglicher allgemeiner Bedingungen des Käufers wird von Fodor ausdrücklich zurückgewiesen.
- Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn und soweit sie von Fodor schriftlich bestätigt wurden, und gelten dann nur für den betreffenden Vertrag. Fodor behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Lieferbedingungen zu ändern. Änderungen treten 30 Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Fodor in Kraft. Ist der Käufer mit der Änderung nicht einverstanden, so ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach der in diesem Artikel genannten Bekanntgabe ohne Anspruch auf Schadensersatz zu kündigen.
- Fodor hat seinen satzungsmäßigen Sitz am Vareseweg 44 3047AV in Rotterdam und ist im Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 82740739 eingetragen. Fodor ist per E-Mail unter hello@fodor.nl und telefonisch erreichbar unter der Nummer: +31 85 070 37 06
Artikel 2. Angebot
- Ein Angebot oder eine (Preis-)Angabe von Fodor ist für Fodor nicht bindend und gilt lediglich als Aufforderung an den Käufer, einen Auftrag zu erteilen. Sofern nicht anders angegeben, verfallen alle Angebote und Kostenvoranschläge von Fodor automatisch nach Ablauf von 30 Tagen nach Abgabe des Angebots oder der (Preis-)Angabe.
- Ein Vertrag zwischen dem Käufer und Fodor kommt nur zustande, wenn und soweit Fodor einen Auftrag des Käufers annimmt oder ein Auftrag von Fodor ausgeführt wird. Fodor ist berechtigt, Bestellungen oder Aufträge nicht anzunehmen oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass der Versand per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung erfolgt.
Artikel 3. Preise
- Die in Kostenvoranschlägen, (Preis-)Angaben oder Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich einschließlich (Umsatz-)Steuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie einschließlich der üblichen Fracht- und Verpackungskosten, sofern darin nichts anderes angegeben ist.
- Fodor ist berechtigt, einen Betrag für Versand- und Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, wenn die Bestellung nach dem Urteil von Fodor einen geringen Wert hat. Die Kosten für den Versand per Nachnahme gehen stets zulasten des Käufers. Fodor behält sich das Recht vor, die Kosten für Sonderverpackungen oder für Verpackungen nach Vorgabe des Käufers dem Käufer in Rechnung zu stellen.
- Fodor ist jederzeit berechtigt, den mit dem Käufer vereinbarten Preis anzupassen. Verbraucher sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags eine Preiserhöhung erfolgt.
Artikel 4. Lieferung und Ausführung
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, bestimmt Fodor die Versandart. Die Gefahr für die Produkte geht auf den Käufer über, sobald die Produkte an der von ihm angegebenen Adresse zur Entgegennahme angeboten werden. Hat der Käufer eine bestimmte Versandart verlangt, so trägt der Käufer die Gefahr für die Produkte ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte für den Transport verladen wurden.
- Fodor behält sich das Recht vor, bestellte Produkte in Teillieferungen zu liefern und in Rechnung zu stellen.
- Vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte. Ist keine Lieferzeit angegeben, liefert Fodor mit der gebotenen Eile. Eine Überschreitung der Lieferzeit oder der voraussichtlichen Reparaturdauer, gleich aus welchem Grund, berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei der Ablieferung entgegenzunehmen. Nimmt der Käufer die von Fodor abzuliefernden Produkte nicht entgegen, werden die Produkte auf seine Kosten und Gefahr eingelagert. Hat der Käufer die Produkte nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt, ist Fodor berechtigt, die Produkte an Dritte zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen. Der ursprüngliche Käufer ist jederzeit verpflichtet, die Kosten der vorgenannten Einlagerung sowie die von Fodor aufgewendeten (zusätzlichen) Versand- und Verwaltungskosten zu erstatten.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Etwaige Abweichungen in Menge oder Qualität hat der Käufer Fodor innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt jeder Anspruch des Käufers gegenüber Fodor. Bei fehlenden oder nicht bestellten Waren hat der Käufer der hier genannten Mitteilung die Packliste beizufügen.
- Die Rücksendung der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Fodor nimmt zurückgesandte Produkte nur an, wenn und soweit Fodor der Rücksendung vorab schriftlich zugestimmt hat und die Produkte an der von Fodor anzugebenden Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand abgeliefert werden, in dem Fodor diese Produkte an den Käufer abgeliefert oder ihm angeboten hat. Dies gilt nicht für einen Verbraucher, der das Produkt innerhalb der Widerrufsfrist zurückschickt, siehe Artikel 12. Reklamationen in Bezug auf Produkte, die zu einer Teillieferung gehören, haben keinen Einfluss auf vorhergehende und nachfolgende Teillieferungen derselben Bestellung.
- Eine etwaige Gutschrift bei Rücksendungen erfolgt auf Grundlage des dem Käufer in Rechnung gestellten Kaufpreises.
Artikel 5. Eigentumsvorbehalt
- Fodor behält sich das Eigentum an allen von Fodor gelieferten Produkten vor. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit Fodor geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat:
- die Gegenleistung(en) für die von Fodor gelieferten
oder zu liefernden Produkte; und
- etwaige Forderungen von Fodor gegen den Käufer wegen der
Nichterfüllung eines oder mehrerer mit Fodor geschlossener Verträge durch den Käufer.
- Die von Fodor gelieferten Produkte, die gemäß Artikel 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Käufers weiterverkauft werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferten Produkte zu verändern, zu verpfänden oder mit einem sonstigen Recht zu belasten. Wenn Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Fodor unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Produkte als von Fodor gelieferte Produkte identifizierbar bleiben. Die auf den von Fodor gelieferten Produkten einschließlich der Verpackung angebrachten Marken sowie Typ- oder Identifikationsnummern oder -zeichen dürfen nicht entfernt, beschädigt oder verändert werden.
- Der Käufer hat Fodor jederzeit freien Zugang zu dem Ort zu gewähren, an dem der Käufer die von Fodor gelieferten Produkte gelagert hat. Wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Fodor nicht erfüllt oder Fodor befürchtet, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen wird, ist der Käufer auf erstes Verlangen von Fodor verpflichtet, die Produkte auf eigene Kosten zurückzusenden sowie Fodor jede Mitwirkung zu leisten, um Fodor in die Lage zu versetzen, seine Produkte zurückzuholen.
- Der Käufer verpflichtet sich, auf erstes Verlangen von Fodor alle Forderungen gegen Dritte, die sich aus der Lieferung von Produkten, an denen der in Artikel 1 genannte Eigentumsvorbehalt besteht, an diese Dritten ergeben, an Fodor abzutreten oder auf Verlangen von Fodor ein Pfandrecht daran zu bestellen und in diesem Fall alle hierfür erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Etwaige damit verbundene Kosten gehen zulasten des Käufers.
- Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten. Der Käufer hat Fodor auf erstes Verlangen Einsicht in die Versicherungspolice zu gewähren. Der Käufer ist verpflichtet, alle Ansprüche des Käufers gegen Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an Fodor abzutreten oder auf erstes Verlangen von Fodor gemäß den Bestimmungen von Artikel 3:239 BW an Fodor zu verpfänden.
Artikel 6. Zahlung
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung für gelieferte Produkte auf das Bankkonto von Fodor zugunsten von Fodor zu erfolgen, wie von Fodor auf der Rechnung angegeben oder dem Käufer auf andere Weise mitgeteilt.
- Die Zahlung hat ohne Recht auf Abzug, Zurückbehaltung (gilt nicht für Verbraucher) oder Aufrechnung innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, von Rechts wegen in Verzug und schuldet ab dem Fälligkeitstag Zinseszinsen in Höhe von zwei (2) Prozent pro Monat. Außerdem hat der Käufer in diesem Fall alle etwaigen von Fodor aufzuwendenden außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu erstatten. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden grundsätzlich auf zehn (10) Prozent des geschuldeten Betrags festgesetzt, mindestens jedoch auf EUR 250,-. Dies alles unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche von Fodor auf Kostenerstattung und Schadensersatz.
- Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 2 gilt für den Verbraucher, der seine Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, dass er nach einer Inverzugsetzung mit einer Frist von 14 Tagen zur nachträglichen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen die gesetzlichen Zinsen schuldet und dass Fodor berechtigt ist, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
- Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen stets zunächst zur Begleichung derjenigen Forderungen von Fodor gegen den Käufer, für die Fodor keinen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat, sodann zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und schließlich zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offenstehen, und zwar auch dann, wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine bestimmte Forderung oder Rechnung bezieht.
Artikel 7. Garantie
- Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9. und unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels steht Fodor dafür ein, dass die von Fodor gelieferten Produkte während 24 Monaten nach der Lieferung die Eigenschaften besitzen, die für den vereinbarten Gebrauch erforderlich sind. Diese Garantie gilt nur für zum Zeitpunkt der Lieferung nicht wahrnehmbare Mängel am gelieferten Produkt, bei denen der Käufer nachweist, dass sie ausschließlich oder überwiegend als unmittelbare Folge von Konstruktions- oder Materialfehlern aufgetreten sind. Geringfügige, im Handel übliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Größe oder Verarbeitung stellen keinen Mangel dar. Von der Garantie ausgeschlossen sind normaler Verschleiß oder Defekte, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch der Produkte zurückzuführen sind. Garantieansprüche sind nicht übertragbar.
- Fodor hat nach eigenem Ermessen die Wahl, unter die Garantie fallende Produkte zu reparieren, zu ersetzen oder gegen Gutschrift des Kaufpreises an den Käufer zurückzunehmen. Alle Kosten, die über die bloße Reparatur oder den bloßen Ersatz hinausgehen, wie (aber nicht beschränkt auf) Transportkosten, Versandkosten, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für (De-)Montage, gehen zulasten des Käufers. Im Rahmen der Garantie ersetzte Produkte oder Teile werden bzw. bleiben Eigentum von Fodor. Auf reparierte oder ersetzte Produkte wird keine Garantie gewährt.
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind von der Garantie Mängel ausgeschlossen, die durch Folgendes entstehen oder ganz oder teilweise die Folge davon sind:
- Nichtbeachtung von Bedienungs- und Wartungsvorschriften;
- unsorgfältiger Gebrauch;
- normaler Verschleiß;
von Dritten, einschließlich des Käufers, ausgeführt;
- Verwendung für andere als normale Gebrauchszwecke;
- Verwendung in einer aggressiven Umgebung oder Einwirkung extremer
Bedingungen;
- Entladung einer Batterie;
- Beschädigung der Außenseite.
- Der Käufer kann keine Garantieansprüche geltend machen, wenn die Typ- oder Seriennummer eines Produkts entfernt oder verändert wurde, wenn der Käufer Fodor keine ausreichende Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben, oder wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus einem mit Fodor geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
- Der Käufer hat Beanstandungen im Zusammenhang mit Mängeln Fodor schriftlich innerhalb von vierzehn Tagen zu melden, nachdem der Käufer die Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, andernfalls erlischt jeder Anspruch des Käufers gegenüber Fodor in Bezug auf diese Mängel.
- Die Nichterfüllung etwaiger Garantieverpflichtungen entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber Fodor aus dem Vertrag.
Artikel 8. Haftung und Freistellung
- Die Haftung von Fodor beschränkt sich auf die Erfüllung der in Artikel 7 enthaltenen Garantieverpflichtungen.
- Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes kommt eine Haftung von Fodor für Schäden nur im Falle einer zurechenbaren Pflichtverletzung in Betracht, aufgrund derer Fodor nach schriftlicher Inverzugsetzung in Verzug geraten ist, oder im Falle einer vorsätzlichen rechtswidrigen Handlung von Fodor.
- Die gesamte und kumulative Haftung von Fodor ist in allen Fällen auf einen Betrag in Höhe von zehn Prozent (10 %) der vom Käufer zuletzt bezahlten Rechnung beschränkt, höchstens jedoch auf EUR 5.000,-. Unbeschadet der vorstehenden Beschränkungen ist die Haftung von Fodor für Schäden in jedem Fall auf den Betrag der vom Versicherer geleisteten Zahlung beschränkt. Die Haftung von Fodor für indirekte Schäden und Folgeschäden, darunter (aber nicht ausschließlich) Schäden durch entgangenen Umsatz, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Goodwill und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist vollständig ausgeschlossen.
- Die in diesem Artikel 8 enthaltenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Forderungsrechte des Käufers erlöschen spätestens ein Jahr nach ihrer Entstehung, wobei für Verbraucher gilt, dass diese in allen Fällen ein Jahr nach ihrer Entstehung erlöschen.
- Der Käufer hat Fodor für alle Schäden, die Fodor entstehen können, sowie für alle Forderungen, die von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags gegen Fodor erhoben werden können, schadlos zu halten und Fodor davon freizustellen. Dieser Artikel 6 gilt nicht für Verbraucher.
- Der Käufer hat Fodor für alle Schäden, die Fodor entstehen können, sowie für alle Forderungen, die wegen Produkthaftung nach Artikel 6:185 BW gegen Fodor erhoben werden können, schadlos zu halten und Fodor davon freizustellen.
Artikel 9. Rechtsverzicht
- Hat der Käufer im Rahmen der Inanspruchnahme der Garantie ein Produkt abgegeben und das betreffende Produkt nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem das abgegebene Produkt oder ein Ersatzprodukt (wieder) zu seiner Verfügung steht, abgeholt, oder hat er sich geweigert, die Nachnahmekosten zu bezahlen, und wurden die Produkte deshalb nicht bei ihm abgeliefert, so wird angenommen, dass er zugunsten von Fodor auf dieses Produkt verzichtet hat, und er stellt Fodor von allen diesbezüglichen Ansprüchen (Dritter) frei, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er aufgrund eines ihm nicht zurechenbaren Versäumnisses daran gehindert war, das Produkt abzuholen oder anzunehmen.
Artikel 10. Höhere Gewalt
- Im Falle höherer Gewalt ist Fodor berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, solange die Situation andauert, in der die höhere Gewalt fortbesteht, oder, wenn die höhere Gewalt einen Monat angedauert hat, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliches Eingreifen zu beenden, unter Rückzahlung des (gegebenenfalls) vom Käufer gezahlten Betrags, ohne dass Fodor deswegen zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.
- Ergänzend zu den Bestimmungen von Gesetz und Rechtsprechung gelten als höhere Gewalt auf Seiten von Fodor im Sinne dieser Allgemeinen Lieferbedingungen alle von außen kommenden Ursachen, ob vorhergesehen oder nicht, darunter: Streik, Brand, Untergang von Produkten auf dem Transportweg, Wasserschaden, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen bei der Verschiffung im Ausland, Krieg, Mobilmachung, Transportbehinderungen, Einfuhrbehinderungen, Ausfuhrbehinderungen, Nichterfüllung durch Lieferanten sowie alle Umstände, durch die Fodor in der normalen Ausübung seines Geschäftsbetriebs behindert wird.
Artikel 11. Beendigung durch Fodor
- Wenn der Käufer seine Verpflichtungen gegenüber Fodor nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, oder im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Konkurses, einer Stilllegung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers, einer rechtlichen Verschmelzung des Käufers oder im Falle einer wesentlichen Änderung der Kontrolle über den Käufer ist Fodor berechtigt, alle mit dem Käufer geschlossenen Verträge (ob durch Rücktritt oder nicht) mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu beenden oder seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, ohne dass der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Vorstehende lässt die sonstigen Rechte von Fodor aufgrund des Gesetzes oder des Vertrags unberührt.
- Tritt ein Ereignis im Sinne von Artikel 1 ein, werden alle Forderungen von Fodor gegen den Käufer sofort und in voller Höhe fällig, und Fodor ist berechtigt, die von Fodor unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen.
- Es ist dem Käufer nicht gestattet, einen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen (oder auflösen zu lassen) oder ganz oder teilweise anzufechten (oder anfechten zu lassen) oder dessen Änderung aufgrund eines Irrtums zu verlangen. Es ist dem Käufer nicht gestattet, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine zurechenbare Pflichtverletzung von Fodor vorliegt, aufgrund derer Fodor nach vorheriger Inverzugsetzung durch den Auftraggeber in Verzug geraten ist. Der Ausschluss des Rücktrittsrechts gilt nicht für Verbraucher.
Artikel 12. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
- Dieser Artikel 12 gilt nur für Käufer, die natürliche Personen sind und nicht zu Zwecken handeln, die mit der Ausübung einer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen („Verbraucher“).
- Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Produkts innerhalb einer Widerrufsfrist von 30 Tagen („Widerrufsfrist“) ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein vorab vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat, oder:
- wenn der Verbraucher in ein und derselben Bestellung mehrere Produkte bestellt hat: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter das letzte Produkt erhalten hat. Fodor darf eine Bestellung mehrerer Produkte mit unterschiedlicher Lieferzeit ablehnen;
-
wenn die Lieferung eines Produkts aus mehreren Sendungen oder Teilen besteht: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Sendung oder den letzten Teil erhalten hat.
- Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher mit dem Produkt und der Verpackung sorgfältig umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der erforderlich ist, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Der Grundgedanke dabei ist, dass der Verbraucher das Produkt nur so handhaben und prüfen darf, wie er es in einem Geschäft tun dürfte. Das Produkt darf nicht beschädigt sein und muss mit der Originalverpackung versehen sein.
- Der Verbraucher haftet nur für eine Wertminderung des Produkts, die auf einen Umgang mit dem Produkt zurückzuführen ist, der über das nach Artikel 4 zulässige Maß hinausgeht.
- Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, hat er dies Fodor innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf andere eindeutige Weise mitzuteilen. Das Musterformular kann auf unserer Seite Retouren heruntergeladen werden.
- So schnell wie möglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, der auf die in Artikel 6 genannte Mitteilung folgt, sendet der Verbraucher das Produkt mit allem gelieferten Zubehör zurück, soweit zumutbar im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den von Fodor erteilten angemessenen und klaren Anweisungen. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
- Die Rücksendung ist kostenlos: Fodor schickt dem Verbraucher nach der Mitteilung ein Rücksendeetikett.
- Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, werden alle Zusatzverträge von Rechts wegen aufgelöst.
- Fodor erstattet alle Zahlungen des Verbrauchers, einschließlich etwaiger bei der Bestellung gezahlter Versandkosten für das gekaufte Produkt, unverzüglich, jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem der Verbraucher Fodor den Widerruf mitteilt. Fodor ist berechtigt, mit der Rückzahlung zu warten, bis Fodor das Produkt erhalten hat oder bis der Verbraucher nachweist, dass er das Produkt zurückgesandt hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Hat sich der Verbraucher für eine teurere Lieferart als die günstigste Standardlieferung entschieden, muss Fodor die zusätzlichen Kosten für die teurere Lieferart nicht erstatten.
- Fodor verwendet für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückzahlung ist für den Verbraucher kostenlos.
Artikel 13. Verarbeitung personenbezogener Daten
- Der Käufer erklärt, davon Kenntnis zu haben und damit einverstanden zu sein, dass seine Adressdaten, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer in jedem Fall verarbeitet werden, um den Vertrag auszuführen, sowie für andere Zwecke, für die der Käufer seine Einwilligung erteilt hat. Fodor ist berechtigt, die Daten des Käufers zu verwenden, soweit dies im Rahmen der Abwicklung und Ausführung des Vertrags sinnvoll ist oder wenn der Käufer in die Verwendung der Daten eingewilligt hat.
Artikel 14. Teilunwirksamkeit
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung sind der Käufer und Fodor an eine Bestimmung mit möglichst entsprechendem Inhalt gebunden, die nicht anfechtbar ist.
Artikel 15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf alle Verträge zwischen Fodor und dem Käufer und alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen dieser Verträge, ist niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten zwischen Fodor und dem Käufer werden ausschließlich vom Gericht in Rotterdam entschieden, unbeschadet des Rechts von Fodor, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen. Für Verbraucher gilt, dass sie innerhalb eines Monats, nachdem sich Fodor auf diesen Absatz berufen hat, das Gericht wählen können, das zuständig wäre, wenn dieser Absatz nicht vereinbart worden wäre.

