7.1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 und unter gebührender Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels garantiert Fodor, dass die von ihr gelieferten Produkte die für den vereinbarten Gebrauch erforderlichen Eigenschaften für einen Zeitraum von 24 Monaten nach der Lieferung gemäß Artikel 7 Absatz 3 aufweisen. Diese Garantie gilt nur für Mängel am gelieferten Produkt, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren und der Kunde nachweist, dass diese ausschließlich oder überwiegend als direkte Folge von Konstruktions- oder Materialfehlern entstanden sind. Geringe Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Größe oder Ausführung, die handelsüblich oder technisch nicht vermeidbar sind, stellen keinen Mangel dar.

7.2. Fodor hat nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, Produkte im Rahmen der Garantie gegen Gutschrift des Kaufpreises an den Käufer zu reparieren, zu ersetzen oder zurückzunehmen. Alle Kosten, die über die einfache Reparatur oder den Austausch hinausgehen, wie beispielsweise (aber nicht beschränkt auf) Transportkosten, Versandkosten, Reise- und Übernachtungskosten sowie die Kosten der (De-)Montage, gehen zu Lasten des Kunden. Im Rahmen der Garantie ersetzte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum von Fodor über. Für reparierte oder ersetzte Produkte wird keine Garantie übernommen.

7.3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, deckt die Garantie keine Mängel ab, die entstehen oder ganz oder teilweise darauf zurückzuführen sind:

– Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanweisungen oder unvorsichtiger Gebrauch;
- Normale Abnutzung;
– Reparatur, (De-)Montage oder andere Arbeiten an den Produkten, die von Dritten, einschließlich des Käufers, durchgeführt werden;
– Verwendung für andere Zwecke als den normalen Gebrauch;
– Einsatz in aggressiver Umgebung oder unter extremen Bedingungen;
– Entladen einer Batterie;
– Schäden an der Außenseite.

7.4. Der Käufer kann keinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen, wenn der Typ oder die Seriennummer eines Produkts entfernt oder geändert wurde, wenn der Käufer Fodor nicht ausreichend Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben, oder wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Fodor geschlossenen Vertrag nicht nachkommt.

7.5. Der Käufer muss Fodor Beschwerden im Zusammenhang mit Mängeln innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem der Käufer die Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können, schriftlich mitteilen, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch des Käufers gegenüber Fodor in Bezug auf diese Mängel.

7.6. Die Nichteinhaltung jeglicher Gewährleistungsverpflichtungen entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber Fodor im Rahmen der Vereinbarung.

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